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Neue Coronaregelungen im Gottesdienst

Corona
Datum:
Veröffentlicht: 3.9.21
Von:
Markus Schürrer
gültig ab dem 2. September 2021

Ab dem 2. September gelten in allen unseren normalen Sonntags- und Werktagsgottesdiensten die folgenden Regelungen:

1. Beim Betreten und Verlassen der Kirche, sowie beim Kommuniongang ist ein medizinischer Mundschutz (OP-Maske) zu tragen. Es besteht keine FFP2-Maskenpflicht mehr.

2. Am Platz darf der Mundschutz dauerhaft abgelegt werden, auch zum Singen.

3. Weiterhin besteht zwischen Haushalten die Pflicht zum Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern und eine maximale Teilnehmerzahl.

In allen Kirchen des nördlichen Seelsorgebereichs feiern wir die Gottesdienste vorerst nicht nach der 3G-Regelung, wie es möglich wäre. Das bedeutet, Sie müssen weder Ihren Impfstatus nachweisen, noch eine Testung vorlegen.

Bei Taufen, Trauungen und Beerdigungen besteht die Möglichkeit, nach der 3G-Regelung zu feiern. Dann ist die jeweilige Familie verantwortlich, dies zu überprüfen. In diesem Fall ann die Kirche unbegrenzt besetzt werden und auch der Mindestabstand muss nicht eingehalten werden. Allerdings besteht dann die Pflicht, dass alle Mitfeiernden einen medizinischen Mundschutz tragen (OP-Maske).

Ob an Hochfesten wie Weihnachten Gottesdienste nach der 3G-Regelung feiern, wird in den einzelnen Pfarrgemeinderäten zu einem späteren Zeitpunkt beraten.